Was ist die SCHUFA-Selbstauskunft?
Die SCHUFA Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist Deutschlands bekannteste Wirtschaftsauskunftei. Sie speichert Bonitätsdaten zu rund 70 Millionen natürlichen Personen und über 6 Millionen Unternehmen. Diese Daten entscheiden täglich darüber, ob Sie einen Kredit bekommen, einen Handyvertrag abschließen können oder eine Mietwohnung erhalten.
Die SCHUFA-Selbstauskunft ist Ihr persönliches Recht als betroffene Person, Einsicht in alle über Sie gespeicherten Daten zu erhalten. Grundlage ist Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der jedem EU-Bürger das Recht auf Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten einräumt. Dieses Recht können Sie gegenüber der SCHUFA einmal pro Jahr kostenlos geltend machen.
Die SCHUFA unterscheidet dabei streng zwischen der kostenlosen Datenkopie für den Eigengebrauch und kostenpflichtigen Produkten, die Sie Dritten (z. B. Vermietern oder Banken) vorlegen können. Viele Verbraucher kennen diesen Unterschied nicht und zahlen unnötigerweise für Informationen, die ihnen eigentlich kostenlos zustehen.
Unterschied: Datenkopie (kostenlos) vs. BonitätsAuskunft (kostenpflichtig)
Bevor Sie eine Anfrage stellen, ist es wichtig, den Unterschied zwischen den verfügbaren SCHUFA-Produkten zu verstehen:
Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO
Die Datenkopie ist Ihr gesetzliches Auskunftsrecht und vollständig kostenlos. Sie enthält:
- Alle bei der SCHUFA gespeicherten persönlichen Daten (Name, Adressen, Geburtsdatum)
- Alle Kredite, Kreditkarten und Konten, die der SCHUFA gemeldet wurden
- Laufende und bereits getilgte Verpflichtungen
- Negative Einträge wie Mahnungen, Inkasso-Fälle oder eidesstattliche Versicherungen
- Anfragen von Unternehmen, die Ihre Bonität abgefragt haben
- Ihren aktuellen SCHUFA-Basisscore
Wichtig: Die Datenkopie wird per Post zugesandt und ist nicht für die Weitergabe an Dritte gedacht. Sie dient ausschließlich Ihrer eigenen Information und Kontrolle.
Die kostenpflichtige BonitätsAuskunft
Möchten Sie Vermietern, Arbeitgebern oder Geschäftspartnern Ihre Kreditwürdigkeit nachweisen, benötigen Sie die SCHUFA-BonitätsAuskunft (auch BonitätsCheck genannt). Diese:
- Kostet einmalig ca. 29,95 Euro (Stand 2026)
- Ist für die Vorlage bei Dritten geeignet und aufgemacht
- Enthält einen offiziellen SCHUFA-Score als Prozentwert
- Kann sofort digital heruntergeladen werden
- Ist über meineSCHUFA.de oder Partnerbanken bestellbar
Für Vermieter bietet die SCHUFA außerdem seit 2024 den kostenlosen SCHUFA-BonitätsCheck über bonify an, der digital weitergegeben werden kann.
Schritt-für-Schritt: Kostenlose Datenkopie online beantragen auf meineSCHUFA.de
Der bequemste Weg zur kostenlosen SCHUFA-Auskunft führt über das offizielle Portal meineSCHUFA.de. So gehen Sie vor:
Schritt 1: Die richtige Seite aufrufen
Rufen Sie www.meineschufa.de/de/datenkopie auf. Scrollen Sie auf der Seite nach unten, bis Sie die Produktübersicht sehen. Wählen Sie dort explizit das Produkt "Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO)" aus, nicht eines der kostenpflichtigen Angebote.
Schritt 2: Bestellformular ausfüllen
Klicken Sie auf "Jetzt bestellen" und geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Folgende Pflichtangaben werden benötigt:
- Vollständiger Vorname und Nachname
- Aktuelles Geburtsdatum
- Aktuelle Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- E-Mail-Adresse (für die Auftragsbestätigung)
Optional, aber hilfreich für eine präzisere Zuordnung: frühere Adressen, Geburtsname oder Geburtsort.
Schritt 3: Ausweisdokument hochladen
Damit die SCHUFA sicherstellt, dass wirklich Sie die Anfrage stellen, müssen Sie eine lesbare Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses hochladen. Achten Sie darauf:
- Beide Seiten des Personalausweises hochladen
- Das Dokument muss gut lesbar sein (alle Angaben klar erkennbar)
- Erlaubte Dateiformate: JPG, PNG oder PDF
- Das Dokument wird nach der Prüfung aus Datenschutzgründen gelöscht
Schritt 4: Bestellung abschließen
Überprüfen Sie alle Angaben noch einmal und schließen Sie den Bestellprozess ab. Sie erhalten eine Bestätigungsmail. Die eigentliche Datenkopie wird Ihnen per Post an Ihre gemeldete Adresse zugesandt – eine digitale Version ist bei der kostenlosen Datenkopie nicht vorgesehen.
Schritt-für-Schritt: Kostenlose Datenkopie per Post beantragen
Sie können die kostenlose SCHUFA-Auskunft auch auf dem klassischen Postweg anfordern. Das ist sinnvoll, wenn Sie keinen Scanner zur Hand haben oder lieber auf Digital verzichten möchten.
Das Formular herunterladen
Das offizielle Antragsformular für die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO finden Sie auf www.schufa.de unter dem Menüpunkt "Datenkopie" zum Herunterladen. Alternativ können Sie ein formloses Schreiben verfassen, das folgende Angaben enthält:
- Betreff: "Antrag auf Datenkopie nach Art. 15 DSGVO"
- Ihr vollständiger Name und Geburtsdatum
- Ihre aktuelle Anschrift
- Bitte um vollständige Auskunft über alle gespeicherten Daten
- Ihre Unterschrift
Was Sie einsenden müssen
Legen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)
- Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular oder das formlose Schreiben
Senden Sie alles an:
SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 103441
50474 Köln
Tipp: Bewahren Sie eine Kopie Ihres Schreibens und Ihres Ausweises auf. Der Versand per Einschreiben ist nicht zwingend erforderlich, gibt aber Sicherheit.
Was steht in der SCHUFA-Auskunft?
Wenn Ihre Datenkopie ankommt, finden Sie darin mehrere Abschnitte mit unterschiedlichen Informationen. Das Dokument ist oft mehrere Seiten lang und kann auf den ersten Blick unübersichtlich wirken. Hier ist, was Sie erwartet:
Persönliche Daten
Alle Namens- und Adressvarianten, unter denen Sie in der SCHUFA-Datenbank gespeichert sind. Überprüfen Sie, ob veraltete Adressen noch vorhanden sind – das kann manchmal zu Verwechslungen führen.
Vertragskonten (Kredite, Kreditkarten, Konten)
Eine vollständige Liste aller Verträge, die von Banken, Telekommunikationsunternehmen oder Versandhändlern an die SCHUFA gemeldet wurden. Dazu gehören:
- Ratenkredite und Autokredite
- Kreditkarten und Kreditrahmen
- Girokonten mit Dispositionskredit
- Mobilfunkverträge
- Leasingverträge
Negative Merkmale
Dies ist der kritischste Abschnitt. Hier stehen Informationen wie:
- Nicht bezahlte und titulierte Forderungen
- Inkasso-Beauftragungen
- Eidesstattliche Versicherungen (früher: Offenbarungseid)
- Privatinsolvenzverfahren
- Haftbefehle zur Erzwingung der Abgabe einer Vermögensauskunft
Anfragen
Jedes Mal, wenn ein Unternehmen Ihre Bonität abfragt, wird dies hier vermerkt. Unterschieden wird zwischen Kreditanfragen (können den Score beeinflussen, 12 Monate gespeichert) und Konditionsanfragen (neutral, 12 Monate gespeichert, aber ohne Scorebeeinflussung).
Ihr SCHUFA-Score
Der sogenannte Basisscore gibt als Prozentwert an, mit welcher Wahrscheinlichkeit Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen vertragsgemäß erfüllen werden. Je höher der Wert, desto besser.
Wie lange dauert es bis zur Auskunft?
Die SCHUFA ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Anfrage ohne unangemessene Verzögerung, spätestens jedoch innerhalb eines Monats zu beantworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). In der Praxis erhalten die meisten Antragsteller ihre Datenkopie innerhalb von:
- 1 bis 2 Wochen bei Online-Anfragen über meineSCHUFA.de
- 2 bis 4 Wochen bei Briefanfragen, abhängig von Postlaufzeiten
Sollten Sie nach vier Wochen keine Antwort erhalten haben, können Sie schriftlich nachfragen und auf die gesetzliche Frist hinweisen. Bei einer Verletzung der DSGVO-Fristen haben Sie das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen.
Tipp: Wenn Sie die Auskunft für einen konkreten Anlass (z. B. Kreditantrag, Wohnungssuche) benötigen, beantragen Sie sie mindestens vier bis sechs Wochen im Voraus.
Fehler in der SCHUFA-Auskunft korrigieren
Fehler in der SCHUFA sind häufiger als viele denken. Studien schätzen, dass ein signifikanter Anteil aller SCHUFA-Auskunften fehlerhafte Einträge enthält. Typische Fehler sind:
- Bereits bezahlte Forderungen, die noch als offen geführt werden
- Veraltete Anschriften oder Namensschreibweisen
- Forderungen, die nie bestanden haben (z. B. durch Verwechslung)
- Einträge, die hätten gelöscht werden müssen (Löschfrist abgelaufen)
- Doppelte Einträge für dieselbe Forderung
So gehen Sie bei Fehlern vor
Schritt 1 – Fehler identifizieren: Vergleichen Sie jeden Eintrag mit Ihren eigenen Unterlagen (Kontoauszüge, Zahlungsbelege, Vertragsunterlagen).
Schritt 2 – Widerspruch einlegen: Schreiben Sie einen Brief oder eine E-Mail an die SCHUFA, in dem Sie den fehlerhaften Eintrag benennen und die Korrektur bzw. Löschung fordern. Fügen Sie Belege bei.
Schritt 3 – Frist setzen: Setzen Sie eine angemessene Frist von zwei bis vier Wochen zur Bearbeitung.
Schritt 4 – Eskalation bei Ablehnung: Lehnt die SCHUFA Ihren Widerspruch ab oder reagiert nicht, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Den SCHUFA-Ombudsmann (kostenlose außergerichtliche Streitbeilegung)
- Die zuständige Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes
- Einen auf Datenschutz oder Verbraucherrecht spezialisierten Rechtsanwalt
Die SCHUFA-Beschwerdestelle (Ombudsmann) ist erreichbar über: www.schufa-ombudsmann.de
Löschfristen kennen
Einträge werden nicht unbegrenzt gespeichert. Die wichtigsten Löschfristen im Überblick:
- Erledigte Forderungen: 3 Jahre nach Jahresende der Erledigung
- Kreditanfragen: 12 Monate (sichtbar für Partner nur 10 Tage)
- Laufende Kredite: bis zur Rückzahlung plus 3 Jahre
- Privatinsolvenz: 6 Monate nach Restschuldbefreiung (ab 2023 neue Regelung)
- Eidesstattliche Versicherungen / Haftbefehle: 3 Jahre nach Abgabe
Was tun bei negativen SCHUFA-Einträgen?
Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit erheblich einschränken. Doch es gibt Strategien, die helfen:
1. Berechtigte Einträge tilgen
Wenn ein Negativeintrag berechtigt ist, z. B. weil Sie tatsächlich eine Rechnung nicht bezahlt haben, ist der schnellste Weg die Begleichung der offenen Forderung. Sobald die Zahlung erfolgt ist, muss das Unternehmen die SCHUFA über die Erledigung informieren. Der Eintrag wechselt dann von "offen" auf "erledigt" – das verbessert Ihren Score bereits spürbar, auch wenn der Eintrag noch 3 Jahre bleibt.
2. Kulanzlöschung beim Gläubiger beantragen
In manchen Fällen – besonders wenn die Forderung kleinbetragig war oder durch ein Missverständnis entstanden ist – können Sie beim Gläubiger um eine Kulanzlöschung bitten. Zahlen Sie zunächst die Forderung vollständig, dann bitten Sie schriftlich darum, den SCHUFA-Eintrag zurückzunehmen. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, aber viele Unternehmen sind bei kleinen Beträgen kulant.
3. Zeit arbeiten lassen
Wenn weder Löschung noch Korrektur möglich sind, bleibt nur das Abwarten der gesetzlichen Löschfristen. Nutzen Sie diese Zeit, um Ihre Bonität durch positives Zahlungsverhalten zu stärken.
4. Finanzielle Stabilität demonstrieren
Auch mit negativem Eintrag können Sie Ihren Score verbessern, indem Sie:
- Alle laufenden Verpflichtungen pünktlich bezahlen
- Kreditanfragen minimieren (Konditionsanfragen statt Kreditanfragen nutzen)
- Unnötige Konten und Kreditkarten kündigen
- Keinen weiteren Dispo in Anspruch nehmen
SCHUFA-Score verstehen: Was bedeuten die Werte?
Der SCHUFA-Basisscore wird als Prozentwert zwischen 0 und 100 ausgedrückt und gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen vertragsgemäß erfüllen werden. Ein Wert von 97,5 % bedeutet also, dass die SCHUFA eine 97,5-prozentige Wahrscheinlichkeit für ein zuverlässiges Zahlungsverhalten errechnet hat.
| Score-Bereich | Risikostufe | Bedeutung |
|---|---|---|
| 97,5 % – 100 % | Sehr geringes Risiko | Ausgezeichnete Bonität – beste Voraussetzungen für Kredite und Verträge |
| 97,0 % – 97,5 % | Geringes Risiko | Sehr gute Bonität – Kredite in der Regel problemlos möglich |
| 95,0 % – 97,0 % | Erhöhtes Risiko | Befriedigende Bonität – Kredite möglich, aber mit Einschränkungen |
| 90,0 % – 95,0 % | Deutlich erhöhtes Risiko | Ausreichende Bonität – einige Anbieter werden ablehnen |
| 80,0 % – 90,0 % | Hohes Risiko | Kritische Bonität – Kreditvergabe sehr schwierig |
| Unter 80,0 % | Sehr hohes Risiko | Sehr schlechte Bonität – Kredite kaum noch möglich |
Was beeinflusst den SCHUFA-Score?
Die genaue Berechnungsformel ist ein Betriebsgeheimnis der SCHUFA. Bekannt ist jedoch, dass folgende Faktoren einen Einfluss haben:
- Positiv: Langjährige Kreditbeziehungen ohne Probleme, pünktliche Zahlungen, wenige aktive Kredite
- Negativ: Zahlungsverzögerungen, Inkasso-Fälle, viele Kreditanfragen in kurzer Zeit, häufige Kontowechsel
- Neutral: Konditonsanfragen, Umzüge, reguläre Kontoeröffnungen
Wichtig zu wissen: Die SCHUFA berechnet den Score auf Basis statistischer Auswertungen von Personengruppen mit ähnlichem Profil. Das bedeutet, dass auch Menschen mit einwandfreier Zahlungsmoral einen nicht perfekten Score haben können, wenn die Gruppe, der sie statistisch zugeordnet werden, ein erhöhtes Risiko aufweist.
Ab März 2026: Transparenterer Score
Ab dem 17. März 2026 tritt eine bedeutende Änderung in Kraft: Im Rahmen der Umsetzung des Artificial Intelligence Act (EU-KI-Verordnung) und zunehmenden Verbraucherdrucks hat die SCHUFA angekündigt, nach einer Registrierung auf meineSCHUFA.de jederzeit den aktuellen Score digital einsehen zu können. Dies ist ein deutlicher Schritt hin zu mehr Transparenz.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie oft kann ich die kostenlose SCHUFA-Auskunft beantragen?
Gesetzlich haben Sie das Recht, einmal pro Jahr eine kostenlose Datenkopie zu beantragen. Technisch können Sie auch häufiger anfragen, die SCHUFA ist aber nur einmal jährlich zur kostenlosen Auskunft verpflichtet. Für häufigere Abfragen bietet sich bonify.de an, wo Sie dauerhaft kostenlosen Zugang zu Ihren SCHUFA-Basisdaten haben.
Wie lange dauert es, bis meine SCHUFA-Auskunft ankommt?
In der Regel erhalten Sie die Datenkopie innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Online-Beantragung. Beim Postweg sollten Sie zwei bis vier Wochen einplanen. Gesetzlich hat die SCHUFA bis zu einem Monat Zeit, Ihre Anfrage zu beantworten.
Kann ich die kostenlose Datenkopie dem Vermieter zeigen?
Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist für den persönlichen Gebrauch bestimmt und nicht zur Vorlage bei Dritten geeignet. Vermieter akzeptieren sie in der Regel nicht. Für Vermieter benötigen Sie die kostenpflichtige SCHUFA-BonitätsAuskunft (ca. 29,95 Euro) oder den kostenlosen digitalen SCHUFA-BonitätsCheck über bonify.de.
Beeinträchtigt die Beantragung der Datenkopie meinen SCHUFA-Score?
Nein. Die Anforderung Ihrer eigenen Datenkopie ist eine sogenannte Eigenauskunft und hat keinerlei Auswirkungen auf Ihren SCHUFA-Score. Nur Kreditanfragen von Unternehmen können den Score beeinflussen – und auch das nur in begrenztem Maße.
Was kann ich tun, wenn die SCHUFA falsche Daten über mich gespeichert hat?
Sie haben das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO) und auf Löschung unzulässig gespeicherter Daten (Art. 17 DSGVO). Legen Sie schriftlich Widerspruch ein und fügen Sie Belege bei. Falls die SCHUFA nicht reagiert oder Ihren Widerspruch ablehnt, können Sie den SCHUFA-Ombudsmann einschalten oder Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen.
Gibt es eine Alternative zur SCHUFA-Datenkopie?
Ja. Über bonify.de (ein SCHUFA-Partner) können Sie kostenlos und jederzeit Ihren SCHUFA-Basisscore und Ihre wichtigsten SCHUFA-Daten einsehen – digital und ohne Wartezeit. bonify ist eine App und Webplattform, die dauerhaft kostenlosen Einblick in Ihre Bonitätsdaten bietet und zusätzlich passende Finanzprodukte vermittelt.
Ich bin neu in Deutschland – kann ich trotzdem eine SCHUFA-Auskunft anfordern?
Ja, jede in Deutschland lebende Person kann eine SCHUFA-Auskunft anfordern. Wenn Sie neu in Deutschland sind, ist möglicherweise noch kein SCHUFA-Eintrag vorhanden – das bedeutet weder gut noch schlecht, kann aber bei manchen Anbietern zu Schwierigkeiten führen. In diesem Fall hilft es, zunächst ein Girokonto zu eröffnen und pünktlich alle Rechnungen zu bezahlen, um eine positive SCHUFA-Geschichte aufzubauen.
Was passiert bei einer Privatinsolvenz mit meiner SCHUFA?
Während eines laufenden Insolvenzverfahrens ist dies bei der SCHUFA vermerkt. Nach der Restschuldbefreiung werden die Daten aus der SCHUFA gelöscht. Seit einer Gesetzesänderung 2023 gilt dabei eine verkürzte Speicherfrist: Insolvenzeinträge werden 6 Monate nach Restschuldbefreiung gelöscht (früher waren es 3 Jahre).
Kann mein Arbeitgeber meine SCHUFA-Auskunft einsehen?
Nein. Arbeitgeber haben keinen Zugang zur SCHUFA. Die SCHUFA gibt Daten nur an Unternehmen weiter, die Mitglied im SCHUFA-Verbund sind (Banken, Telekommunikationsunternehmen, Versandhändler etc.) und einen berechtigten Grund für die Anfrage haben. Ausnahmen können bei Positionen in der Finanzverwaltung oder ähnlichen Vertrauensstellungen bestehen, wenn Sie der Abfrage ausdrücklich zustimmen.