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Kreditkarte verloren oder gestohlen – Was jetzt sofort tun?

Kreditkarte weg? Keine Panik – aber schnell handeln. Wir erklären die Sofortmaßnahmen, wie Sie Haftung vermeiden und wie schnell Sie eine Ersatzkarte bekommen.

Karte weg? Zuerst sperren, dann Polizei, dann Kontoauszug. Bis zur Sperrung haften Sie für maximal 50 Euro. Ab dem Moment der Sperrung: definitiv nichts mehr.

Diese 4 Schritte schützen Sie nach dem Verlust

Halten Sie diese Reihenfolge ein. Schritt 1 hat absoluten Vorrang, auch vor der Polizei.

Schritt 1: Kreditkarte sofort sperren

Je schneller die Karte gesperrt ist, desto geringer Ihr finanzielles Risiko. Sie haben drei Möglichkeiten:

  • Banking-App oder Online-Banking: Schnellste Methode, sofort wirksam, rund um die Uhr. Bei Neobanken wie N26, Revolut, Trade Republic oder C24 ist die App-Sperrung der empfohlene Weg. Karte im Sicherheitsbereich der App antippen, sperren, fertig.
  • Sperr-Notruf 116 116: Kostenlos aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunk, 24 Stunden täglich. Aus dem Ausland erreichbar unter +49 30 4050 4050 (kostenpflichtig).
  • Direkt bei Ihrer Bank: Über die kartenspezifische Notfallnummer, die Sie auf der Rückseite Ihrer Karte oder in den App-Einstellungen finden.

Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Sperrung. Diese Angabe brauchen Sie für die Polizei und für eventuelle Rückbuchungen bei Ihrer Bank.

Schritt 2: Anzeige bei der Polizei erstatten

Eine Anzeige erstatten Sie "gegen Unbekannt" und erhalten ein Aktenzeichen. Dieses Aktenzeichen ist wichtig, wenn Ihre Bank unberechtigte Transaktionen erstattet haben will. Bei Diebstahl ist die Anzeige besonders relevant, bei Verlust ebenfalls sinnvoll.

Haben Sie eine Girocard (EC-Karte) verloren, nicht nur eine Kreditkarte, können Sie bei der Polizei zusätzlich eine KUNO-Sperrung beantragen. KUNO meldet die Kartendaten an angeschlossene Einzelhändler, die Zahlungen mit dieser Karte ablehnen. Kreditkarten sind vom KUNO-System nicht erfasst.

Schritt 3: Kontoauszug prüfen und Abbuchungen melden

Checken Sie alle Transaktionen ab dem Verlust-Zeitpunkt. Unberechtigte Abbuchungen melden Sie sofort Ihrer Bank und beantragen einen Chargeback. Setzen Sie bei der Meldung eine kurze Frist von 5 bis 7 Tagen für die Rückmeldung.

Neobanken zeigen Transaktionen in Echtzeit. Bei klassischen Banken kann eine Buchung bis zu drei Werktage später im Auszug erscheinen.

Schritt 4: Ersatzkarte bestellen

Sobald die Sperrung bestätigt ist, können Sie die Ersatzkarte über App oder Kundenservice anfordern. Bei den meisten Neobanken ist eine virtuelle Karte für Apple Pay und Google Pay innerhalb von Minuten aktiv. Die physische Karte folgt per Post.

Notfallnummern der wichtigsten Kreditkartenanbieter

Der universelle Sperr-Notruf 116 116 funktioniert für die meisten in Deutschland ausgegebenen Kreditkarten. Einige Anbieter haben eigene Nummern für eine schnellere direkte Sperrung:

Anbieter Inland (Deutschland) Ausland / International
Sperr-Notruf (universell) 116 116 (kostenlos) +49 30 4050 4050
American Express 069 9797-1000 +49 69 9797-1000
Advanzia Bank 0800 88 011 20 (kostenlos) +352 26 38 75 974
Barclays 040 8 90 99-877 +49 40 8 90 99-877
DKB 030 120 300 00 +49 30 120 300 00
ING 069 34 22 24 +49 69 34 22 24
N26 030 7675 8333 +49 30 7675 8333
Revolut In-App oder +44 20 3322 8352 +44 20 3322 8352
Commerzbank 069 66 57 19 99 +49 69 66 57 19 99
Santander 02161 27 29 889 +49 2161 27 29 889
Hanseatic Bank 040 600 096 422 +49 40 600 096 422
Consorsbank 069 66 57 13 33 +49 69 66 57 13 33

Speichern Sie die Nummer Ihrer Bank als Kontakt unter einem Kürzel wie "Kartennotfall." Dann haben Sie sie zur Hand, auch wenn Sie die Karte selbst nicht mehr haben.

Ihre Haftung nach deutschem Recht

§675v BGB regelt den Schutz klar zugunsten der Karteninhaber: Bei nicht autorisierter Nutzung Ihrer Kreditkarte haften Sie bis zur Sperrung für maximal 50 Euro. Ab dem Moment der bestätigten Sperrung haften Sie für gar nichts mehr.

Maximal 50 Euro vor der Sperrung

Die 50-Euro-Grenze gilt bei unverzüglicher Meldung des Verlusts. In der Praxis verzichten viele Banken auf diesen Eigenanteil, wenn Sie schnell und nachweislich gehandelt haben und keine Fahrlässigkeit vorliegt. Einzelne Anbieter erheben grundsätzlich keinen Eigenanteil.

Null-Haftung gilt, wenn die Sperrung nachweislich vor der betrügerischen Transaktion erfolgte. Deshalb ist der Zeitstempel der Sperrung so wichtig.

Was gilt als grobe Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit hebt den gesetzlichen Schutz auf. Sie müssten in diesem Fall für den gesamten Schaden aufkommen. Konkrete Beispiele aus der deutschen Rechtsprechung:

  • PIN auf der Karte selbst notiert oder direkt neben der Karte im Portemonnaie aufbewahrt
  • Karte an Dritte weitergegeben, die dann Schäden verursacht haben
  • Verlust oder Diebstahl erheblich verspätet oder gar nicht gemeldet
  • Karte an sichtbar unsicherer Stelle zurückgelassen (offen sichtbares Gepäck, ungesichertes Fahrzeug)

Normale Unaufmerksamkeit gilt jedoch nicht als grobe Fahrlässigkeit. Wenn Ihnen die Karte aus einer geschlossenen Tasche gestohlen wurde, ist das eindeutig kein fahrlässiges Verhalten.

Smartphone gestohlen: Was passiert mit Apple Pay und Google Pay?

Wenn Ihr Telefon mit hinterlegter Kreditkarte gestohlen wird, bestehen zwei separate Risiken: die physische Karte und die digitale Wallet-Version. Beide lassen sich unabhängig voneinander sperren.

Apple Pay sperren: Melden Sie sich unter appleid.apple.com an, wählen Sie das gestohlene Gerät und klicken auf "Remove all cards." Alternativ sperren Sie alle Karten über die Funktion "Mein iPhone suchen" von einem anderen Apple-Gerät.

Google Pay sperren: Sperren oder löschen Sie das Android-Gerät über myaccount.google.com/find-your-phone. Mit dem Fernlöschen des Geräts werden alle hinterlegten Zahlungsmittel automatisch entfernt.

Beide Aktionen funktionieren ohne die physische Karte. Für maximale Sicherheit empfiehlt sich beides parallel: Gerät remote sperren und die physische Karte über 116 116 oder die Banking-App sperren. Allerdings genügt die Wallet-Sperrung allein nicht, solange die physische Karte noch gesperrt werden kann.

Zur Haftung bei Missbrauch über Apple Pay oder Google Pay gilt ebenfalls §675v BGB. Sie haften für maximal 50 Euro, sofern Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben und den Verlust unverzüglich melden.

Kartenverlust im Ausland: Diese Optionen haben Sie

Im Ausland gelten dieselben vier Schritte, nur mit internationalen Telefonnummern. Der Sperr-Notruf ist aus dem Ausland unter +49 30 4050 4050 erreichbar, allerdings kostenpflichtig. Schneller geht es auf jeden Fall über die Banking-App, wenn Sie noch Internetzugang haben.

Visa und Mastercard bieten zusätzliche Notfallhilfe über ihre globalen Netzwerke:

  • Visa Global Customer Assistance: Notfall-Bargeld und temporäre Ersatzkarte in vielen Ländern, oft innerhalb von 24 Stunden
  • Mastercard Global Service: Ähnliches Programm weltweit, erreichbar über das Mastercard-Netzwerk
  • American Express Notfallservice: Das stärkste Programm: Ersatzkarte innerhalb von 24 Stunden und Notfall-Bargeld weltweit, häufig noch am selben Tag verfügbar

Prüfen Sie vor einer längeren Reise, welchen Notfallservice Ihre Karte bietet. Kreditkarten ohne Auslandsgebühren haben oft bessere Notfalloptionen als günstige Basisprodukte. Eine Übersicht gibt es unter Kreditkarten ohne Auslandsgebühren. Weitere Details zu Absicherungen im Urlaub finden Sie in unserem Ratgeber Kreditkarte im Urlaub.

Wie lange dauert die Ersatzkarte?

Die Lieferzeit hängt vom Anbieter ab:

  • Neobanken (N26, Revolut, Trade Republic, C24, Vivid): Digitale Karte für Apple Pay und Google Pay meist innerhalb von Minuten. Physische Karte: 5 bis 10 Werktage
  • Klassische Banken (DKB, ING, Commerzbank, Barclays, Santander): Physische Karte in 5 bis 7 Werktagen
  • American Express: Im Inland 5 bis 7 Werktage. Im Ausland über den Notfallservice oft 24 bis 48 Stunden

Express-Lieferung ist bei manchen Anbietern gegen Aufpreis möglich. Fragen Sie beim Bestellen der Ersatzkarte direkt danach.

Wie Sie Ihre Kreditkarte besser schützen

Vollständiger Schutz vor Verlust oder Diebstahl ist nicht möglich. Diese Maßnahmen reduzieren Ihr Risiko und den Schaden jedoch deutlich:

  • App-Sperrfunktion einrichten: Aktivieren Sie die Kartensperrung in der App, bevor Sie sie brauchen. Das spart entscheidende Minuten im Ernstfall.
  • PIN nie zusammen mit der Karte aufbewahren: Nicht auf der Karte notieren, nicht im gleichen Fach des Portemonnaies, nicht als Foto auf dem Telefon.
  • Kreditkartenlimit anpassen: Setzen Sie das Limit auf das, was Sie täglich brauchen. Viele Apps erlauben das per Schieberegler in Echtzeit.
  • Transaktionsbenachrichtigungen aktivieren: Push-Meldungen bei jeder Abbuchung ermöglichen es, Fremdbuchungen sofort zu erkennen.
  • NFC-Zahlung bei Bedarf deaktivieren: Einige Karten und Apps erlauben das temporäre Abschalten der kontaktlosen Zahlung.

Weitere Tipps zur Kartensicherheit und PIN-Schutz finden Sie in unserem Ratgeber Kreditkartensicherheit.

Häufige Fragen zur verlorenen oder gestohlenen Kreditkarte

Wie schnell muss ich den Verlust melden?

Sie müssen "unverzüglich" handeln, sobald Sie den Verlust bemerken. Das bedeutet: ohne schuldhafte Verzögerung, nicht auf die Minute genau. Wer mehrere Stunden wartet, obwohl er die Möglichkeit zur Sperrung hatte, riskiert eine höhere Eigenhaftung.

Kostet die Sperrung über 116 116 Geld?

Anrufe bei 116 116 sind aus deutschen Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen kostenlos. Aus dem Ausland unter +49 30 4050 4050 fallen normale internationale Gesprächsgebühren an. Die Sperrung selbst ist bei fast allen Banken kostenlos. Manche Anbieter berechnen eine Gebühr für die Ersatzkarte, nicht für die Sperrung.

Kann ich nach der Sperrung noch Bargeld abheben?

Nein, die gesperrte Karte funktioniert weder für Zahlungen noch für Bargeldabhebungen am Automaten. Einige Sparkassen-Filialen ermöglichen Barauszahlungen am Schalter mit gültigem Personalausweis, auch wenn die Karte gesperrt ist.

Gilt das Gleiche für die Girocard (EC-Karte)?

Für Girocards gelten dieselben ersten Schritte: Sperren über 116 116 und Anzeige erstatten. Zusätzlich können Sie bei der Polizei eine KUNO-Sperrung beantragen, die die Kartendaten an angeschlossene Händler meldet. Das KUNO-System gilt nicht für Kreditkarten.

Wann lohnt sich ein Anwalt?

Wenn Ihre Bank einen Chargeback ablehnt und auf grober Fahrlässigkeit besteht, obwohl Sie alles richtig gemacht haben, ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll. Bankrechtsanwälte können Rückbuchungsansprüche nach §675v BGB durchsetzen. Eine erste Einschätzung bieten Verbraucherzentralen oft für unter 30 Euro an.

Was tue ich, wenn ich meine Kartennummer nicht mehr kenne?

Die Sperrung über 116 116 ist auch ohne Kartennummer möglich. Sie brauchen Ihren Namen, Ihre Adresse und das kontoführende Institut. Der Sperrnotruf kann die Karte anhand dieser Angaben identifizieren und sperren.

Was passiert, wenn meine Bank die Rückbuchung verweigert?

Lehnt die Bank Ihren Chargeback-Antrag ab, haben Sie zwei Wege: Beschwerde beim Ombudsmann Ihres Kartennetzbetreibers (Visa, Mastercard) oder beim Ombudsmann des Bankenverbands. Bei erheblichen Beträgen ist ein Anwalt für Bankrecht sinnvoll.

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