- Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos und mindestens einmal im Jahr abrufbar
- Online beantragen auf meineSCHUFA.de (Zustellung per Post in 7–14 Tagen)
- Seit dem 17. März 2026: Neuer SCHUFA-Score auf der 100–999 Skala in der Datenkopie enthalten
- Für Vermieter oder Banken brauchen Sie die kostenpflichtige BonitätsAuskunft (ca. €29,95)
Was ist die SCHUFA-Selbstauskunft?
Die SCHUFA Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist Deutschlands bekannteste Wirtschaftsauskunftei. Sitz: Wiesbaden, gegründet 1927. Sie speichert Bonitätsdaten zu rund 70 Millionen natürlichen Personen und über 6 Millionen Unternehmen. Diese Daten entscheiden täglich darüber, ob Sie einen Kredit bekommen, einen Handyvertrag abschließen können oder ob ein Vermieter Ihre Bewerbung akzeptiert. Einmal im Jahr steht Ihnen die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zu, beantragbar direkt auf meineSCHUFA.de.
Die SCHUFA-Selbstauskunft ist Ihr persönliches Recht als betroffene Person, Einsicht in alle über Sie gespeicherten Daten zu erhalten. Grundlage ist Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der jedem EU-Bürger das Recht auf Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten einräumt. Die SCHUFA ist verpflichtet, Ihnen die Datenkopie mindestens einmal pro Jahr kostenlos zu übermitteln. Das DSGVO-Recht selbst erlaubt Anfragen in angemessenen Abständen, nicht nur einmal jährlich.
Die SCHUFA unterscheidet dabei streng zwischen der kostenlosen Datenkopie für den Eigengebrauch und kostenpflichtigen Produkten, die Sie Dritten (z. B. Vermietern oder Banken) vorlegen können. Viele Verbraucher kennen diesen Unterschied nicht und zahlen unnötigerweise für Informationen, die ihnen eigentlich kostenlos zustehen.
Unterschied: Datenkopie (kostenlos) vs. BonitätsAuskunft (kostenpflichtig)
Die Datenkopie ist kostenlos und für die eigene Kontrolle bestimmt. Die BonitätsAuskunft kostet ca. €29,95 und ist für die Vorlage bei Vermietern oder Banken gedacht. Welches Produkt Sie brauchen, hängt allein davon ab, wer die Auskunft sehen soll.
| Datenkopie (Art. 15 DSGVO) | BonitätsAuskunft (BonitätsCheck) | |
|---|---|---|
| Kosten | Kostenlos | ca. €29,95 einmalig (Stand 2026) |
| Zweck | Nur für den Eigengebrauch | Zur Vorlage bei Vermietern, Banken, Arbeitgebern |
| Format | Per Post zugesandt | Digital sofort downloadbar |
| Wartezeit | 7–14 Tage | Sofort verfügbar |
| Enthält Score? | Ja (neuer 100–999 Score) | Ja (offizielles SCHUFA-Dokument) |
Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO
Die Datenkopie ist Ihr gesetzliches Auskunftsrecht und vollständig kostenlos. Sie enthält:
- Alle bei der SCHUFA gespeicherten persönlichen Daten (Name, Adressen, Geburtsdatum)
- Alle Kredite, Kreditkarten und Konten, die der SCHUFA gemeldet wurden
- Laufende und bereits getilgte Verpflichtungen
- Negative Einträge wie Mahnungen, Inkasso-Fälle oder eidesstattliche Versicherungen
- Anfragen von Unternehmen, die Ihre Bonität abgefragt haben
- Ihren aktuellen SCHUFA-Basisscore
Wichtig: Die Datenkopie wird per Post zugesandt und ist nicht für die Weitergabe an Dritte gedacht. Sie dient ausschließlich Ihrer eigenen Information und Kontrolle.
Die kostenpflichtige BonitätsAuskunft
Möchten Sie Vermietern, Arbeitgebern oder Geschäftspartnern Ihre Kreditwürdigkeit nachweisen, benötigen Sie die SCHUFA-BonitätsAuskunft (auch BonitätsCheck genannt). Diese:
- Kostet einmalig ca. 29,95 Euro (Stand 2026)
- Ist für die Vorlage bei Dritten geeignet und aufgemacht
- Enthält einen offiziellen SCHUFA-Score auf der neuen 100–999 Skala
- Kann sofort digital heruntergeladen werden
- Ist über meineSCHUFA.de oder Partnerbanken bestellbar
Für Vermieter bietet die SCHUFA außerdem seit 2024 den kostenlosen SCHUFA-BonitätsCheck über bonify an, der digital weitergegeben werden kann.
Schritt-für-Schritt: Kostenlose Datenkopie online beantragen auf meineSCHUFA.de
Der bequemste Weg zur kostenlosen SCHUFA-Auskunft führt über das offizielle Portal meineSCHUFA.de. So gehen Sie vor:
Schritt 1: Die richtige Seite aufrufen
Rufen Sie www.meineschufa.de/de/datenkopie auf. Scrollen Sie nach unten bis zur Produktübersicht. Wählen Sie dort das Produkt "Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO)". Kostenpflichtige Angebote auf derselben Seite einfach ignorieren.
Schritt 2: Bestellformular ausfüllen
Klicken Sie auf "Jetzt bestellen" und geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Folgende Pflichtangaben werden benötigt:
- Vollständiger Vorname und Nachname
- Aktuelles Geburtsdatum
- Aktuelle Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- E-Mail-Adresse (für die Auftragsbestätigung)
Optional, aber hilfreich für eine präzisere Zuordnung: frühere Adressen, Geburtsname oder Geburtsort.
Schritt 3: Ausweisdokument hochladen
Die SCHUFA verlangt eine Identitätsprüfung. Laden Sie eine lesbare Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses hoch. Achten Sie darauf:
- Beide Seiten des Personalausweises hochladen
- Das Dokument muss gut lesbar sein (alle Angaben klar erkennbar)
- Erlaubte Dateiformate: JPG, PNG oder PDF
- Das Dokument wird nach der Prüfung aus Datenschutzgründen gelöscht
Schritt 4: Bestellung abschließen
Überprüfen Sie alle Angaben noch einmal und schließen Sie den Bestellprozess ab. Sie erhalten eine Bestätigungsmail. Die eigentliche Datenkopie wird Ihnen per Post an Ihre gemeldete Adresse zugesandt. Eine digitale Version ist bei der kostenlosen Datenkopie nicht vorgesehen.
Schritt-für-Schritt: Kostenlose Datenkopie per Post beantragen
Sie können die kostenlose SCHUFA-Auskunft auch auf dem klassischen Postweg anfordern. Das ist sinnvoll, wenn Sie keinen Scanner zur Hand haben oder lieber auf Digital verzichten möchten.
Das Formular herunterladen
Das offizielle Antragsformular für die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO finden Sie auf www.schufa.de unter dem Menüpunkt "Datenkopie" zum Herunterladen. Alternativ können Sie ein formloses Schreiben verfassen, das folgende Angaben enthält:
- Betreff: "Antrag auf Datenkopie nach Art. 15 DSGVO"
- Ihr vollständiger Name und Geburtsdatum
- Ihre aktuelle Anschrift
- Bitte um vollständige Auskunft über alle gespeicherten Daten
- Ihre Unterschrift
Was Sie einsenden müssen
Legen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)
- Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular oder das formlose Schreiben
Senden Sie alles an:
SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 103441
50474 Köln
Tipp: Bewahren Sie eine Kopie Ihres Schreibens und Ihres Ausweises auf. Der Versand per Einschreiben ist nicht zwingend erforderlich, gibt aber Sicherheit.
Was steht in der SCHUFA-Auskunft?
Wenn Ihre Datenkopie ankommt, finden Sie darin mehrere Abschnitte mit unterschiedlichen Informationen. Das Dokument ist oft mehrere Seiten lang und kann auf den ersten Blick unübersichtlich wirken. Hier ist, was Sie erwartet:
Persönliche Daten
Alle Namens- und Adressvarianten, unter denen Sie in der SCHUFA-Datenbank gespeichert sind. Überprüfen Sie, ob veraltete Adressen noch vorhanden sind, da das manchmal zu Verwechslungen führen kann.
Vertragskonten (Kredite, Kreditkarten, Konten)
Eine vollständige Liste aller Verträge, die von Banken, Telekommunikationsunternehmen oder Versandhändlern an die SCHUFA gemeldet wurden. Dazu gehören:
- Ratenkredite und Autokredite
- Kreditkarten und Kreditrahmen
- Girokonten mit Dispositionskredit
- Mobilfunkverträge
- Leasingverträge
Negative Merkmale
Dies ist der kritischste Abschnitt. Hier stehen Informationen wie:
- Nicht bezahlte und titulierte Forderungen
- Inkasso-Beauftragungen
- Eidesstattliche Versicherungen (früher: Offenbarungseid)
- Privatinsolvenzverfahren
- Haftbefehle zur Erzwingung der Abgabe einer Vermögensauskunft
Anfragen
Jedes Mal, wenn ein Unternehmen Ihre Bonität abfragt, wird dies hier vermerkt. Unterschieden wird zwischen Kreditanfragen (können den Score beeinflussen, 12 Monate gespeichert) und Konditionsanfragen (neutral, 12 Monate gespeichert, aber ohne Scorebeeinflussung).
Ihr SCHUFA-Score
Die Datenkopie enthält seit dem 17. März 2026 den neuen SCHUFA-Score auf der 100–999 Skala. Je höher der Wert, desto besser Ihre Kreditwürdigkeit. Der Score basiert auf 12 öffentlich benannten Kriterien, die SCHUFA im Zuge der Reform erstmals transparent gemacht hat.
Wie lange dauert es bis zur Auskunft?
Die SCHUFA ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Anfrage ohne unangemessene Verzögerung, spätestens jedoch innerhalb eines Monats zu beantworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). In der Praxis erhalten die meisten Antragsteller ihre Datenkopie innerhalb von:
- 1 bis 2 Wochen bei Online-Anfragen über meineSCHUFA.de
- 2 bis 4 Wochen bei Briefanfragen, abhängig von Postlaufzeiten
Sollten Sie nach vier Wochen keine Antwort erhalten haben, können Sie schriftlich nachfragen und auf die gesetzliche Frist hinweisen. Bei einer Verletzung der DSGVO-Fristen haben Sie das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen.
Tipp: Wenn Sie die Auskunft für einen konkreten Anlass (z. B. Kreditantrag, Wohnungssuche) benötigen, beantragen Sie sie mindestens vier bis sechs Wochen im Voraus.
Fehler in der SCHUFA-Auskunft korrigieren
Fehler in der SCHUFA sind häufiger als viele denken. Studien schätzen, dass ein signifikanter Anteil aller SCHUFA-Auskunften fehlerhafte Einträge enthält. Typische Fehler sind:
- Bereits bezahlte Forderungen, die noch als offen geführt werden
- Veraltete Anschriften oder Namensschreibweisen
- Forderungen, die nie bestanden haben (z. B. durch Verwechslung)
- Einträge, die hätten gelöscht werden müssen (Löschfrist abgelaufen)
- Doppelte Einträge für dieselbe Forderung
So gehen Sie bei Fehlern vor
Fehler identifizieren: Vergleichen Sie jeden Eintrag mit Ihren eigenen Unterlagen (Kontoauszüge, Zahlungsbelege, Vertragsunterlagen).
Widerspruch einlegen: Schreiben Sie einen Brief oder eine E-Mail an die SCHUFA, in dem Sie den fehlerhaften Eintrag benennen und die Korrektur bzw. Löschung fordern. Belege immer beifügen.
Frist setzen: Geben Sie der SCHUFA zwei bis vier Wochen zur Bearbeitung und nennen Sie das Datum ausdrücklich im Schreiben.
Eskalieren bei Ablehnung: Reagiert die SCHUFA nicht oder lehnt den Widerspruch ab, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Den SCHUFA-Ombudsmann (kostenlose außergerichtliche Streitbeilegung)
- Die zuständige Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes
- Einen auf Datenschutz oder Verbraucherrecht spezialisierten Rechtsanwalt
Die SCHUFA-Beschwerdestelle (Ombudsmann) ist erreichbar über: www.schufa-ombudsmann.de
Seit dem EuGH-Urteil in der Rechtssache C-634/21 (2023) haben Sie außerdem das Recht zu erfahren, welche konkreten Datenpunkte Ihren Score in welche Richtung beeinflusst haben. Fordert die SCHUFA keine Erklärung an, kann das ein weiterer Beschwerdegrund gegenüber der Datenschutzbehörde sein.
Löschfristen kennen
Einträge werden nicht unbegrenzt gespeichert. Die wichtigsten Löschfristen im Überblick:
- Erledigte Forderungen: 3 Jahre nach Jahresende der Erledigung
- Kreditanfragen: 12 Monate (sichtbar für Partner nur 10 Tage)
- Laufende Kredite: bis zur Rückzahlung plus 3 Jahre
- Privatinsolvenz: 6 Monate nach Restschuldbefreiung (ab 2023 neue Regelung)
- Eidesstattliche Versicherungen / Haftbefehle: 3 Jahre nach Abgabe
Was tun bei negativen SCHUFA-Einträgen?
Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit erheblich einschränken. Doch es gibt Strategien, die helfen. Einen ausführlicheren Überblick gibt unser Leitfaden zur Bonitätsverbesserung.
1. Berechtigte Einträge tilgen
Wenn ein Negativeintrag berechtigt ist, z. B. weil Sie tatsächlich eine Rechnung nicht bezahlt haben, ist der schnellste Weg die Begleichung der offenen Forderung. Sobald die Zahlung erfolgt ist, muss das Unternehmen die SCHUFA über die Erledigung informieren. Der Eintrag wechselt dann von "offen" auf "erledigt". Das verbessert Ihren Score bereits spürbar, auch wenn der Eintrag noch 3 Jahre bleibt.
2. Kulanzlöschung beim Gläubiger beantragen
In manchen Fällen (besonders wenn die Forderung kleinbetragig war oder durch ein Missverständnis entstanden ist) können Sie beim Gläubiger um eine Kulanzlöschung bitten. Zahlen Sie zunächst die Forderung vollständig, dann bitten Sie schriftlich darum, den SCHUFA-Eintrag zurückzunehmen. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, aber viele Unternehmen sind bei kleinen Beträgen kulant.
3. Zeit arbeiten lassen
Wenn weder Löschung noch Korrektur möglich sind, bleibt nur das Abwarten der gesetzlichen Löschfristen. Nutzen Sie diese Zeit, um Ihre Bonität durch positives Zahlungsverhalten zu stärken.
4. Finanzielle Stabilität demonstrieren
Auch mit negativem Eintrag können Sie Ihren Score verbessern, indem Sie:
- Alle laufenden Verpflichtungen pünktlich bezahlen
- Kreditanfragen minimieren (Konditionsanfragen statt Kreditanfragen nutzen)
- Unnötige Konten und Kreditkarten kündigen
- Keinen weiteren Dispo in Anspruch nehmen
Wer trotz negativem Eintrag eine Kreditkarte benötigt, findet in unserem Vergleich Kreditkarten ohne SCHUFA passende Optionen.
SCHUFA-Score verstehen: Was bedeuten die Werte?
Seit dem 17. März 2026 verwendet die SCHUFA eine neue Punkteskala von 100 bis 999. Je höher Ihr Wert, desto geringer das Ausfallrisiko aus Sicht von Banken, Vermietern und Vertragspartnern. Die alte Prozentwert-Darstellung (z. B. 97,5 %) gehört damit der Vergangenheit an.
| Score-Bereich | Risikostufe | Bedeutung |
|---|---|---|
| 900 – 999 | Sehr geringes Risiko | Ausgezeichnete Bonität, beste Voraussetzungen für Kredite und Verträge |
| 800 – 899 | Geringes Risiko | Sehr gute Bonität, Kredite in der Regel problemlos möglich |
| 600 – 799 | Erhöhtes Risiko | Befriedigende Bonität, Kredite möglich, aber mit Einschränkungen |
| 400 – 599 | Deutlich erhöhtes Risiko | Ausreichende Bonität, einige Anbieter werden ablehnen |
| 200 – 399 | Hohes Risiko | Kritische Bonität, Kreditvergabe sehr schwierig |
| 100 – 199 | Sehr hohes Risiko | Sehr schlechte Bonität, Kredite kaum noch möglich |
Was beeinflusst den SCHUFA-Score?
Seit März 2026 legt die SCHUFA erstmals 12 konkrete Kriterien offen, auf denen der Score beruht. Das sind die Faktoren mit dem stärksten Gewicht zuerst:
- Zahlungsstörungen (stärkstes Kriterium)
- Alter des ältesten Bankkontos
- Alter der ältesten Kreditkarte
- Dauer der aktuellen Wohnanschrift
- Alter des neuesten Rahmenkredits
- Bankseitige Kreditanfragen und Kontoeröffnungen der letzten 12 Monate
- Nicht-bankseitige Kreditanfragen der letzten 12 Monate
- Aufgenommene Ratenkredite der letzten 12 Monate
- Längste verbleibende Kreditlaufzeit
- Aktueller Kreditstatus
- Vorhandensein eines Immobilienkredits
- Identitätsprüfungsstatus
Dauerhaft positive Faktoren sind pünktliche Zahlungen, langjährige Kreditbeziehungen und wenige aktive Kredite. Negativ wirken Zahlungsverzögerungen, Inkasso-Fälle und viele Kreditanfragen in kurzer Zeit. Konditionsanfragen, Umzüge und reguläre Kontoeröffnungen sind neutral.
Der neue SCHUFA-Score seit dem 17. März 2026
Die Reform kam durch Druck des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und die EU-KI-Verordnung. Drei Änderungen sind für Verbraucher besonders wichtig:
- Ein einheitlicher Score ersetzt die früheren branchenspezifischen Scores (z. B. für Banken, Telekommunikation, Handel).
- Die 12 Kriterien sind erstmals öffentlich benannt, damit Sie nachvollziehen können, was Ihren Score beeinflusst.
- Der kostenlose SCHUFA-Account auf meineSCHUFA.de gibt Ihnen dauerhaft digitalen Zugang zu Ihrem aktuellen Score, den 12 Kriterien, Ihren gespeicherten Verträgen und konkreten Verbesserungshinweisen. Die Registrierung ist kostenlos.
Den SCHUFA-Account erreichen Sie nach Registrierung auf www.meineschufa.de. Für die Anmeldung benötigen Sie eine eID oder ein PIN-Brief-Verfahren.
Wer seinen Score dauerhaft im Blick behalten will, registriert sich einmalig unter www.meineschufa.de. Der kostenlose Account zeigt Ihren aktuellen 100–999 Score, alle 12 Kriterien mit Gewichtung und konkrete Verbesserungshinweise. Kein Postweg, keine Wartezeit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie oft kann ich die kostenlose SCHUFA-Auskunft beantragen?
Das DSGVO-Recht auf Datenkopie (Art. 15) gilt in angemessenen Abständen, nicht nur einmal pro Jahr. Die SCHUFA ist mindestens einmal jährlich zur kostenlosen Auskunft verpflichtet. Brauchen Sie häufigeren Einblick, ist bonify.de eine kostenlose Alternative: Dort sehen Sie Ihren SCHUFA-Score und Ihre wichtigsten Daten jederzeit digital, ohne Wartezeit. Seit März 2026 bietet auch der kostenlose SCHUFA-Account auf meineSCHUFA.de dauerhaften digitalen Zugang.
Wie lange dauert es, bis meine SCHUFA-Auskunft ankommt?
In der Regel erhalten Sie die Datenkopie innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Online-Beantragung. Beim Postweg sollten Sie zwei bis vier Wochen einplanen. Gesetzlich hat die SCHUFA bis zu einem Monat Zeit, Ihre Anfrage zu beantworten.
Kann ich die kostenlose Datenkopie dem Vermieter zeigen?
Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist für den persönlichen Gebrauch bestimmt und nicht zur Vorlage bei Dritten geeignet. Vermieter akzeptieren sie in der Regel nicht. Für Vermieter benötigen Sie die kostenpflichtige SCHUFA-BonitätsAuskunft (ca. 29,95 Euro, Stand 2026) oder den kostenlosen digitalen SCHUFA-BonitätsCheck über bonify.de.
Beeinträchtigt die Beantragung der Datenkopie meinen SCHUFA-Score?
Die Anforderung Ihrer eigenen Datenkopie ist eine sogenannte Eigenauskunft und hat keinerlei Auswirkungen auf Ihren SCHUFA-Score. Nur Kreditanfragen von Unternehmen können den Score beeinflussen, und auch das nur in begrenztem Maße.
Was kann ich tun, wenn die SCHUFA falsche Daten über mich gespeichert hat?
Sie haben das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO) und auf Löschung unzulässig gespeicherter Daten (Art. 17 DSGVO). Legen Sie schriftlich Widerspruch ein und fügen Sie Belege bei. Falls die SCHUFA nicht reagiert oder Ihren Widerspruch ablehnt, können Sie den SCHUFA-Ombudsmann einschalten oder Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen.
Was ist der neue SCHUFA-Account und was kann ich damit machen?
Der SCHUFA-Account ist ein kostenloser digitaler Zugang auf meineSCHUFA.de, den SCHUFA seit dem 17. März 2026 anbietet. Nach einmaliger Registrierung sehen Sie dort jederzeit Ihren aktuellen Score auf der 100–999 Skala, alle 12 Kriterien mit ihrer Gewichtung, Ihre gespeicherten Vertragskonten und konkrete Hinweise, wie Sie Ihren Score verbessern können. Für die Anmeldung benötigen Sie eine eID oder nutzen das PIN-Brief-Verfahren.
Gibt es Anbieter, die Geld für die Datenkopie verlangen?
Solche Anbieter sind eine bekannte Kostenfalle. Manche Drittanbieter werben damit, die SCHUFA-Auskunft gegen Gebühr für Sie zu beantragen, obwohl Sie das selbst kostenlos tun können. Die offizielle kostenlose Datenkopie beantragen Sie ausschließlich direkt auf www.meineschufa.de/de/datenkopie. Dort gezielt das Produkt "Datenkopie (Art. 15 DSGVO)" auswählen und die kostenpflichtigen Angebote ignorieren.
Gibt es eine Alternative zur SCHUFA-Datenkopie?
Über bonify.de (ein SCHUFA-lizenzierter Partner) können Sie kostenlos und jederzeit Ihren SCHUFA-Score und Ihre wichtigsten Daten einsehen, digital und ohne Wartezeit. bonify ist eine App und Webplattform mit dauerhaft kostenlosem Einblick in Ihre Bonitätsdaten. Für den gelegentlichen Jahrescheck ist die offizielle Datenkopie die richtige Wahl; für laufendes Monitoring ist bonify praktischer.
Ich bin neu in Deutschland: Kann ich trotzdem eine SCHUFA-Auskunft anfordern?
Ja, jede in Deutschland lebende Person kann eine SCHUFA-Auskunft anfordern. Wenn Sie neu in Deutschland sind, ist möglicherweise noch kein SCHUFA-Eintrag vorhanden. Das bedeutet weder gut noch schlecht, kann aber bei manchen Anbietern zu Schwierigkeiten führen. In diesem Fall hilft es, zunächst ein Girokonto zu eröffnen und pünktlich alle Rechnungen zu bezahlen, um eine positive SCHUFA-Geschichte aufzubauen.
Was passiert bei einer Privatinsolvenz mit meiner SCHUFA?
Während eines laufenden Insolvenzverfahrens ist dies bei der SCHUFA vermerkt. Nach der Restschuldbefreiung werden die Daten aus der SCHUFA gelöscht. Seit einer Gesetzesänderung 2023 gilt dabei eine verkürzte Speicherfrist: Insolvenzeinträge werden 6 Monate nach Restschuldbefreiung gelöscht (früher waren es 3 Jahre).
Kann mein Arbeitgeber meine SCHUFA-Auskunft einsehen?
Arbeitgeber haben keinen Zugang zur SCHUFA. Die SCHUFA gibt Daten nur an Unternehmen weiter, die Mitglied im SCHUFA-Verbund sind (Banken, Telekommunikationsunternehmen, Versandhändler etc.) und einen berechtigten Grund für die Anfrage haben. Ausnahmen können bei Positionen in der Finanzverwaltung oder ähnlichen Vertrauensstellungen bestehen, wenn Sie der Abfrage ausdrücklich zustimmen.